Ungesicherte Kredite

Personen, die keine nachweisbaren monatlichen Einnahmequellen besitzen, wie Selbstständige und Freiberufler, sind auf dem Kreditmarkt nur schwer unterzubringen. Natürlich brauchen aber gerade diese Personen häufig Bargeld für wichtige berufliche Investitionen oder um einen umsatzschwachen Monat zu überbrücken. Da diese Personen aber keine Nachweise über ein geregeltes pfändbares Einkommen vorweisen können, ist es für sie recht schwierig, fast sogar unmöglich einen normalen Kredit zu erhalten.

Die einzige reelle Chance auf einen Kredit sind für diese Zielgruppe eigentlich nur ungesicherte Kredite. Für diese Sofortkredite ohne Sicherheiten besteht nämlich keine Notwendigkeit einen Einkommensnachweis zu erbringen. Der Kreditbetrag hängt hier in der Regel von der möglichen Rückzahlungsfähigkeit, die der Verbraucher sich selbst zugesteht, ab.

Als Grundvoraussetzungen um sich für einen ungesicherten Kredit zu qualifizieren, gelten das Mindestalter von 18 Jahren sowie ein gemeldeter Wohnsitz in dem Land, in dem der Kredit beantragt wird. Zudem benötigt der Antragsteller ein auf seinen Namen geführtes Konto bei einer Bank, dass unter seiner persönlichen Kontrolle steht und entsprechend aktiv ist. Dieses Konto darf nicht älter als sechs Monate sein. Zudem ist es notwendig einige Einkommensquellen zu benennen, mit deren Bezug die Rückzahlung des ungesicherten Kredites erfolgen soll. Damit sind keine gesicherten Einkommensnachweise gemeint, die ja eine bestimmte Höhe der Einkünfte bestätigen würden, sondern nur die Bezugsquellenangabe.